| Zeitungsgeschichte von den Anfängen bis heute | Innere und äußere Pressefreiheit | |
| Die Arbeit des Redakteurs / der Redakteurin | Informationsquellen | |
| Journalistische Darstellungsformen | Von A - Z | |
Zeytung im ursprünglichen Wortsinn bedeutete Neuigkeit, Nachricht. In diesem Sinn waren die ersten Zeitungen mündliche Überlieferungen. Es gab aber auch schon vor Gutenbergs Erfindung der beweglichen Lettern (1445) schriftliche "Zeitungen" (von Hand geschriebene Kopien). Erst der Buchdruck, der auf der Erfindung Gutenbergs basierte, ermöglichte eine stärkere Verbreitung der Nachrichten. Im 16. Jahrhundert schufen Flugblätter "Öffentlichkeit", die bis dahin ein feudales Vorrecht gewesen war. So wurden nicht nur Luthers Thesen weit verbreitet, sondern auch die Forderungen der aufständischen Bauern im Bauernkrieg.
1609 "Avisio und Relation"
Als älteste periodisch erscheinende Zeitungen gelten der in Wolfenbüttel erscheinende "Aviso" (Anzeiger, auch Avisa) und die in Straßburg herausgegebene "Relation" (Bericht). Von beiden Wochenblättern sind aus dem Jahr 1609 ganze Jahrgänge erhalten. Der Aviso hatte den Untertitel "Relation oder Zeitung" und verkündete sein Anliegen auf dem Titelblatt: "Was sich begeben und zugetragen hat in Deutsch- und Welschland, Spanien, Niederlande, Engelland, Franckreich, Ungern, Österreich, Polen und in allen Provintzen in Ost- und West Indien etc."
17. und 18. Jahrhundert
In der frühen deutschen Tagespresse, die in Auflagen von 350 bis 400 Exemplaren erschien, überwog die politisch-militärische Berichterstattung, die sich vorwiegend an Zielgruppen wandte (Hof, Kirche, Handel). Zeitungen erschienen mit dem Privileg des Landesherrn. Dies hatte den Vorteil für die Verleger, dass sie vor Raubdrucken und Konkurrenzunternehmen geschützt waren. Zugleich begaben sie sich damit aber auch in die Abhängigkeit vom Hof. Pressefreiheit wird erst Ende des 18. Jahrhunderts thematisiert.
19. Jahrhundert
Dies galt auch noch Anfang des 19. Jahrhunderts. Das Rastatter Wochenblatt, der Vorläufer des BT, erschien erstmals am 28. Juli 1803 mit "kurfürstlich-badischem gnädigsten Privilegio". Anders als die frühen Zeitungen brachten die Blätter schon größere thematische Vielfalt. Hofklatsch, Gerichts- und Polizeimeldungen, "bunte Nachrichten" und Kulturberichte gab es in den Zeitungen des frühen 19. Jahrhunderts. Die Frankfurter Nationalversammlung proklamierte zwar schon 1848 das Grundrecht der Pressefreiheit. In der Praxis hatten die Zeitungen aber nur die Freiheit, die ihnen der Regent zugestand. 1874 untersagte das Reichspressegesetz zwar Zensurmaßnahmen. Doch waren Einschränkungen auf Grund von Gesetzen erlaubt. Ab der zweiten Hälfte des Jahrhunderts, als sich Parteien bildeten, entstand die Parteipresse: Es gab konservative, liberale und sozialistische Blätter. Daneben bildete sich der Typ des Generalanzeigers heraus, der vorwiegend unpolitische, lokale und regionale Informationen brachte. Der Anzeigenteil wurde immer umfangreicher. Der niedrige Bezugspreis führte dazu, dass Zeitungen zum Massenprodukt wurden, da sich auch diejenigen eine Zeitung halten konnten, die sich bis dahin kein periodisches Druckwerk leisten konnten.
20. Jahrhundert
Die Zahl der Zeitungen in Deutschland, die bis zum Ersten Weltkrieg stark gesunken war, nahm in den 20er-Jahren des 20. Jahrhunderts explosionsartig zu. 1932 gab es 4703 Tages- und Wochenzeitungen. Erstmals in der deutschen Geschichte gab es in der Weimarer Verfassung das Grundrecht der Pressefreiheit. Damit war es im Dritten Reich vorbei. Das Reichsschriftleitergesetz machte alle Journalisten zu Vollstreckern des politischen Willens der Machthaber. Zeitungen waren für die (westlichen) Siegermächte des Zweiten Weltkriegs ein wichtiges Instrument beim Ziel der Demokratisierung Deutschlands. So vergaben die Alliierten Zeitungslizenzen nur an nachweislich politisch Unbelastete. Die Presse unter-lag zunächst der Zensur durch die Besatzungsmächte. Erst mit Gründung der Bundesrepublik gab es die grundgesetzlich (Artikel 5) verbriefte Meinungsfreiheit. In den 50er-Jahren war die Zeitungslandschaft von einer großen Vielfalt mit 225 Vollredaktionen geprägt. In den 60er- und 70er-Jahren schrumpfte diese Zahl durch Konzentration zusammen. Vor allem viele kleinere Zeitungen bezogen den allgemeinen Teil (Mantel) von anderen Zeitungsverlagen. 1989 gab es nur noch 119 Zeitungen mit Vollredaktionen. Diese Zahl erhöhte sich durch den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik auf 158. Für das Jahr 1997 werden nur noch 135 Zeitungen mit Vollredaktion gezählt. Dagegen betrug die Zahl der regionalen und lokalen Abo-Zeitungen 354. Alle Zeitungstitel zusammen kommen auf eine Auflage von rund 25 Millionen Exemplaren. Hinzu kommen noch die Wochen- und Sonntagszeitungen.
Äußere Pressefreiheit
Die äußere Pressefreiheit wird in Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert. Jeder, der eine Meinung äußert oder verbreitet, kann sicher sein, dass er dabei nicht von staatlichen Genehmigungen abhängig ist. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1958 in einem Grundsatzurteil festgehalten, dass das Grundrecht der Meinungsfreiheit für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung konstituierend ist und dass es so die Grundlage jeder Freiheit überhaupt darstellt. Eingeschränkt wird die Meinungsfreiheit lediglich durch allgemeine Gesetze sowie durch das Recht der persönlichen Ehre. Die Spruchpraxis der deutschen Gerichte hat in den vergangenen Jahren dem Recht der persönlichen Ehre große Bedeutung beigemessen. So ist in der Regel Meinungsäußerung durch Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt, sofern es sich nicht um so genannte Schmähkritik handelt. Neben den gesetzlichen Einschränkungen der Pressefreiheit gibt es noch die berufsethische Selbstverpflichtung für Journalisten, sich an die Regeln der vom Deutschen Presserat formulierten Publizistischen Grundsätze (Pressekodex) zu halten. In 16 Leitsätzen ist festgehalten, woran sich Journalisten halten sollen, um ihrer Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit gerecht zu werden.
Innere Pressefreiheit
Während sich die äußere Pressefreiheit gegen den Staat richtet, ist unter innerer Pressefreiheit die Freiheit der Redakteure gegenüber dem Verleger/Herausgeber der Zeitung zu verstehen. Kann der Journalist sich auch gegenüber seinem Verleger auf das Grundrecht der Pressefreiheit berufen? Oder gilt auch in einer Zeitung der Grundsatz wie in jedem anderen Unternehmen, dass der Arbeitnehmer den Weisungen des Arbeitgebers unterworfen ist? In den meisten Zeitungsverlagen funktioniert die innere Pressefreiheit: Der Verleger legt die grundsätzliche Haltung der Zeitung fest. Im Rahmen der daraus abgeleiteten Richtlinien für die publizistische Arbeit ist die Redaktion in Eigenverantwortung tätig.
Nachrichten-Agenturen
Nur große Zeitungen sowie die Rundfunk- und Fernsehanstalten können sich eine Vielzahl von eigenen Korrespondenten weltweit leisten. Kleinere und mittlere Tageszeitungen sind überwiegend auf die Dienste der Nachrichtenagenturen angewiesen (deren Dienste aber auch von den "Großen" ebenso genutzt werden wie von den Rundfunk- und Fernsehsendern). Kamen früher die Meldungen der Nachrichtenagenturen über den Fernschreiber (Ticker), so werden sie heute über Datenleitungen geliefert, so dass sie direkt ins Redaktionssystem eingespeist werden und dort bearbeitet werden können. Dominierend in Deutschland ist die Deutsche Presse-Agentur (dpa), die in allen Bundesländern Landesdienste unterhält und außerdem noch in größeren Städten Büros hat. Gesellschafter der dpa sind die deutschen Zeitungsverlage und die Rundfunkanstalten. Auch die amerikanische AP (Associated Press), die britische Agentur Reuters und die französische AFP bieten Dienste für Deutschland an. Da die Angebote der Agenturen oft unterschiedlich ausfallen, kommt es recht häufig vor, dass Artikel mit Informationen mehrerer Agenturen erscheinen. Außerdem gibt es noch Spartendienste wie vwd (Vereinigte Wirtschaftsdienste) oder sid (Sport-Informations-Dienst). Die katholische (kna) und die evangelische Kirche (epd) bieten ebenfalls Nachrichten an.
Korrespondenten
Zeitungen, die sich aus Kostengründen keine Exklusiv-Korrespondenten leisten können, haben oft an wichtigen Plätzen (Berlin, Stuttgart usw.) Korrespondenten, die für mehrere (nicht konkurrierende) Zeitungen arbeiten.
Freie Mitarbeiter
Vor allem bei der Lokal- und der Sportberichterstattung ist ein lückenloses Nachrichtenangebot nur mit einer Vielzahl von freien Mitarbeitern möglich. Die Mitarbeiter liefern ihre Beiträge heute meist schon per E-Mail (Text und Fotos). Die Beiträge werden dann von der Redaktion bearbeitet (redigiert). Die Mitarbeiter bekommen ein zuvor vereinbartes Honorar, das sich in der Regel nach Anzahl der veröffentlichten Zeilen und Fotos bemisst.
Mitteilungen
Behörden, Firmen, Verbände, Parteien, Institutionen (wie Krankenkassen oder Veranstalter öffentlich wirksamer Ereignisse) haben meist Pressestellen, die den Redaktionen ihre Mitteilungen zukommen lassen. Solche Mitteilungen werden von der Redaktion darauf untersucht, inwieweit sie sachlich richtig und von öffentlichem Interesse sind. Oft muss deshalb noch nachrecherchiert werden, da Pressestellen naturgemäß nur die Sicht ihres Auftraggebers verbreiten und kein Interesse daran haben, auch Aspekte zu berücksichtigen, die dieser Sicht möglicherweise entgegensteht. Wichtig ist, stets die Quelle zu nennen, um dem Leser die Einordnung der Nachricht in der Mitteilung zu erleichtern.
Veranstaltungen
Über kulturelle oder sportliche Veranstaltungen wird berichtet, wenn ein öffentliches Interesse vorausgesetzt werden kann. Der Besucher der Veranstaltung erwartet von seiner Zeitung die – meist wertende – Berichterstattung.
Die Bearbeitung von Texten. Eigene Texte, Beiträge von Redaktionskollegen, Nachrichtenagenturen, Korrespondenten oder freien Mitarbeitern werden gesichtet und nach ihrer Bedeutung für die nächste Ausgabe gewichtet. Beim Redigieren der Texte geht es darum, die Beiträge in den dafür vorgesehenen Raum einzupassen (meist gleichbedeutend mit Kürzung). Beim Redigieren ist auf die sachliche Richtigkeit der Beiträge zu achten. Gerade dies erfordert vom Redakteur ein großes Maß an Wissen, das ihm zumindest signalisiert, dass weitere Recherchen zu einem Beitrag notwendig sind, wenn Zweifel an der sachlichen Richtigkeit auftauchen. Darüber hinaus ist beim Redigieren auch auf sprachliche Korrektheit und Verständlichkeit zu achten.
Satz / Layouten / Umbruch
Der technische Wandel in den vergangenen 25 Jahren hat immer mehr Arbeiten in die Redaktion verlagert. Während früher die Artikel in der Setzerei abgetippt wurden und der Satz anschließend von Metteuren beim so genannten Umbruch zu Seiten zusammengestellt wurde, werden heute die Artikel am Computer geschrieben und bearbeitet. Der Redakteur macht am Bildschirm ein Seitenlayout, in das die für die jeweilige Seite vorgesehenen Beiträge und Fotos einge-passt werden.
Recherche
Die "Königsdisziplin" des Journalismus: Sachverhalte werden auf Grund von Recherche aufgehellt. Zur Recherche gehört das Zusammentragen von Informationen auf verschiedenen Wegen: Durch gezielte Fragen an Experten oder sonstige Menschen, die zu dem Thema etwas zu sagen haben, durch Benutzung des Redaktionsarchivs, zur Verfügung stehender Literatur oder seit einigen Jahren auch des Internets.
Schreiben
Das Verfassen eigener Beiträge auf Grund von Recherchen oder als Bericht über eine Veranstaltung macht vor allem bei Tageszeitungen nur den geringeren Teil der Redakteursarbeit aus. Die meiste Zeit verbringt der Redakteur mit Redigieren, Recherchieren und Layouten.
Termine
Die Wahrnehmung von Terminen, die von öffentlichem Interesse sind, gehört zum journalistischen Alltag. Im Idealfall werden die dabei erhaltenen Informationen weiteren Recherchen unterzogen, die in den Bericht über die Veranstaltung einbezogen werden.
Korrektur
Der technische Wandel und die Rationalisierung auch in den Zeitungsverlagen haben es mit sich gebracht, dass auch das Korrekturlesen bei vielen Verlagen in die Redaktion verlegt wurde.
Nur große Zeitungen sowie die Rundfunk- und Fernsehanstalten können sich eine Vielzahl von eigenen Korrespondenten weltweit leisten. Kleinere und mittlere Tageszeitungen sind überwiegend auf die Dienste der Nachrichtenagenturen angewiesen (deren Dienste aber auch von den "Großen" ebenso genutzt werden wie von den Rundfunk- und Fernsehsendern). Kamen früher die Meldungen der Nachrichtenagenturen über den Fernschreiber (Ticker), so werden sie heute über Datenleitungen geliefert, so dass sie direkt ins Redaktionssystem eingespeist werden und dort bearbeitet werden können. Dominierend in Deutschland ist die Deutsche Presse-Agentur (dpa), die in allen Bundesländern Landesdienste unterhält und außerdem noch in größeren Städten Büros hat. Gesellschafter der dpa sind die deutschen Zeitungsverlage und die Rundfunkanstalten. Auch die amerikanische AP (Associated Press), die britische Agentur Reuters und die französische AFP bieten Dienste für Deutschland an. Da die Angebote der Agenturen oft unterschiedlich ausfallen, kommt es recht häufig vor, dass Artikel mit Informationen mehrerer Agenturen erscheinen. Außerdem gibt es noch Spartendienste wie vwd (Vereinigte Wirtschaftsdienste) oder sid (Sport-Informations-Dienst). Die katholische (kna) und die evangelische Kirche (epd) bieten ebenfalls Nachrichten an.
Korrespondenten
Zeitungen, die sich aus Kostengründen keine Exklusiv-Korrespondenten leisten können, haben oft an wichtigen Plätzen (Berlin, Stuttgart usw.) Korrespondenten, die für mehrere (nicht kon-kurrierende) Zeitungen arbeiten.
Freie Mitarbeiter
Vor allem bei der Lokal- und der Sportberichterstattung ist ein lücken-loses Nachrichtenangebot nur mit einer Vielzahl von freien Mitarbeitern möglich. Die Mitarbeiter liefern ihre Beiträge heute meist schon per E-Mail (Text und Fotos). Die Beiträge werden dann von der Redaktion bearbeitet (redigiert). Die Mitarbeiter bekommen ein zuvor vereinbartes Honorar, das sich in der Regel nach Anzahl der veröffentlichten Zeilen und Fotos bemisst.
Mitteilungen
Behörden, Firmen, Verbände, Parteien, Institutionen (wie Krankenkassen oder Veranstalter öffentlich wirksamer Ereignisse) haben meist Pressestellen, die den Redaktionen ihre Mitteilungen zukommen lassen. Solche Mitteilungen werden von der Redaktion darauf untersucht, inwieweit sie sachlich richtig und von öffentlichem Interesse sind. Oft muss deshalb noch nachrecherchiert werden, da Pressestellen naturgemäß nur die Sicht ihres Auftraggebers verbreiten und kein Interesse daran haben, auch Aspekte zu berücksichtigen, die dieser Sicht möglicherweise entgegensteht. Wichtig ist, stets die Quelle zu nennen, um dem Leser die Einordnung der Nachricht in der Mitteilung zu erleichtern.
Veranstaltungen
Über kulturelle oder sportliche Veranstaltungen wird berichtet, wenn ein öffentliches Interesse vorausgesetzt werden kann. Der Besucher der Veranstaltung erwartet von seiner Zeitung die – meist wertende – Berichterstattung.
Unterhaltsame Darstellungsform, die dem Journalisten vor allem sprachliche Eleganz abverlangt. Im Gegensatz zur Reportage bezieht sich das Thema des Features nicht zwingend auf ein Ereignis, bei dem der Leser dabei gewesen sein könnte.
Glosse
Die Glosse gehört zu den Meinungsartikeln. Der Autor einer Glosse nimmt mit den Mitteln der oft überspitzten, satirischen Darstellung Sachverhalte aufs Korn. Geschliffene und witzige Sprache ist die Voraussetzung für eine gute Glosse.
Hintergrund
Eine gerade im Zeitalter von Multimedia besonders wichtige Darstellungsform, die komplexe Themen für den Leser gut verständlich auf-bereitet und Zusammenhänge erklärt. Die meisten Zeitungen haben feste Plätze für Hintergrundberichte.
Interview
Eine der schwierigsten Darstellungsformen in Frage und Antwort. Ein gutes Interview setzt bei dem Fragenden gutes Wissen über das Thema und die Person des Interviewten voraus. Der Fragende muss stets auf der Hut sein, dass der Interviewte nicht ausweicht oder in andere Themen abschweift. Problematisch kann ein Interview auch dann werden, wenn es zu lang wird und der Interviewte dann bei der notwendigen Kürzung (Autorisierung des Interviews) gerade die Passagen eliminiert, die für den Gehalt des Interviews besonders wichtig gewesen wären.
Kommentar
Der Autor des Kommentars sagt seine ganz persönliche Meinung zu einer Nachricht und trägt so zur Meinungsbildung des Lesers bei. Dies kann aber nur gelingen, wenn die Argumentation des Kommen-tars in sich schlüssig ist. Dies setzt umfassendes Wissen über das kommentierte Thema voraus.
Nachricht
Ein Ereignis wird nachrichtlich wiedergegeben. Die Nachricht muss die Antwort auf die sechs W’s enthalten: Wer? Wann? Wo? Was? Wie? Warum? Die Nachricht wird streng sachlich formuliert, unter Verzicht auf alle wertenden Attribute (Trennung von Nachricht und Kommentar).
Reportage
Sie soll dem Leser das Gefühl vermitteln, er sei unmittelbar dabei gewesen. Die Reportage transportiert Informationen in packender und unterhaltender Form. Die Fakten müssen dabei aber stets stimmen.
Franz.: Vorausbestellung, Kurzform: Abo. Zeitungen und Zeitschriften können im Abonnement bei Verlagen oder über die Post bezogen werden. Die Lieferung erfolgt über einen bestimmten Vertragszeitraum. Die Vertriebsform ist auch eine Charakterisierung der Zeitungstypen: Neben den Abonnementszeitungen, die einen Großteil ihrer Auflage an feste Kunden liefert, gibt es die Boulevardzeitungen, die überwiegend im Einzelverkauf vertrieben werden. Da diese Zeitungen durch ihre Aufmachung den Kunden zum Kauf animieren sollen, unterscheiden sie sich nicht nur in der Aufmachung, sondern auch in der Art der Berichterstattung.
Anzeige (Annonce, Inserat)
Bezahlter Platz in einem Druckerzeugnis, dessen Gestaltung dem Inserenten im Rahmen presserechtlicher Bestimmungen überlassen bleibt. Anzeigen sind für Zeitungen die wichtigste Einnahmequelle. Etwa zwei Drittel der Erlöse einer Zeitung stammen aus dem Anzeigengeschäft. Der in einer Preisliste (Tarif) festgelegte Anzeigenpreis ist abhängig von der Auflage einer Zeitung und wird nach Millimetern (Höhe) und Spalten (Breite) berechnet.
Anzeigenblatt
Seit den 70er-Jahren des 20. Jahrhunderts gibt es diese zeitungsähnlich aufgemachten Periodika, die sich ausschließlich über Anzeigenwerbung finanzieren und den Empfängern kostenlos in die Briefkästen gesteckt werden.
Auflage
Die Stückzahl der von einem Presseerzeugnis gedruckten Exemplare (gedruckte Auflage). Die tatsächlich verbreitete Auflage ist der Teil der gedruckten Auflage, der gegen Entgelt (Abo oder Einzelverkauf) verkauft wird oder ohne Entgelt (Werbe-, Archiv- und Beleg-Exemplare) verbreitet wird.
Aufmacher
Der wichtigste Artikel auf einer Zeitungsseite. Der Aufmacher steht immer in der oberen Hälfte der Seite, über dem "Bruch" genannten Knick, der Schriftgrad des Titels ist größer als bei allen anderen Überschriften der Seite.
Beilage
In Printmedien lose beigefügte Prospekten und andere Druckerzeugnisse, die der Auftraggeber dem Verlag anliefert und die mit der Zeitung transportiert werden. Das Beilagengeschäft hat in den letzten 15 Jahren große Bedeutung für die Zeitungsverlage erlangt.
Berliner Format
Eines der drei gebräuchlichen Zeitungsseiten-Formate (neben Rheinischem und Nordischem Format). Im Berliner Format ist die Zeitungsseite 470 Millimeter hoch und 315 Millimeter breit. Der Satzspiegel (bedruckter Teil der Seite) ist 425 Millimeter hoch und 283 Millimeter breit.
Copyright
Abdruckrecht, Reproduktions- Verlags- und Urheberrecht.
Druckverfahren
Man unterscheidet zwischen Hoch-, Flach- und Tiefdruck (je nachdem ob die druckenden Teile hoch stehen, tiefer liegen oder die Druckplatte flach ist). Zeitungen werden heute im Offsetrotationsverfahren (Flachdruck) hergestellt.
Ente
Gerücht, Falschmeldung in einer Zeitung. Der Begriff kommt wahrscheinlich aus dem Englischen: Spricht man die Buchstaben n. t. (non testatum = nicht bestätigt), dann entsteht Ente.
Feature
Journalistische Darstellungsform, flott geschriebene Information mit Unterhaltungswert.
Foto
"Ein Bild sagt mehr als tausend Worte." Fotos haben in Zeitungen zwei Funktionen: Sie informieren den eiligen Leser über den Gegenstand des Berichts und sind Blickfang und Auflockerung der Zeitungsseite. Die digitale Fotografie und Bildbearbeitung hat hier ganz neue technische Möglichkeiten geschaffen. Im Interesse der Wahrhaftigkeit und Glaubwürdigkeit wird jedes seriöse Printmedium aber kenntlich machen, wenn Fotos durch digitale Bearbeitung eine geänderte Aussage haben.
Grafik
In den letzten Jahren auch in den Tageszeitungen verstärkt aufgekommene Darstellungsform, die in übersichtlicher Weise wichtige Daten und Aussagen kurz zusammenfasst.
Hurenkind
Ausdruck aus der Schriftsetzersprache: Wenn die letzte Zeile eines Absatzes als erste Zeile einer Spalte in einem mehrspaltigen Artikel steht, war das bei den Schriftsetzern verpönt. Auch heute noch sollten Hurenkinder selbst im schnellen Medium Zeitung nicht vorkommen.
Haushaltsabdeckung
Wichtige Kennzahl für Zeitungsverlage. Die Haushaltsabdeckung gibt Auskunft darüber, wie viele Haushalte die Zeitung beziehen.
Impressum
Der presserechtlich vorgeschriebene Vermerk in einer Druckschrift über das Unternehmen, den Herausgeber, die Redakteure und Leitenden Angestellten, die für den Inhalt verantwortlich sind.
IVW
Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern. Die IVW publiziert und überprüft die Auflagenhöhe und -struktur von Werbeträgern (Zeitungen, Zeitschriften).
Kopfblätter
Meist kleine Lokalzeitungen, die weiter unter ihrem traditionellen Titel erscheinen, obwohl sie zu einem anderen Blatt gehören.
Mantel
Der Hauptteil der Zeitung mit den klassischen Ressorts Politik, Region (Land), Kultur, Sport und Wirtschaft umschließt den Lokalteil wie ein Mantel. Zahlreiche Lokalzeitungen übernehmen den überregionalen Teil (Mantel) von einer anderen Zeitung.
Objektivität
Qualitätsmerkmal seriöser Medien. Dazu gehört nicht nur die Trennung von Nachricht und Meinung, sondern auch der Grundsatz, dass nie nur eine Seite zu Wort kommt. Zwar lässt sich hundertprozentige Objektivität nie erreichen, da Journalisten Menschen sind und bei der Bearbeitung oder dem Schreiben von Berichten notwendigerweise eine Auswahl dessen treffen müssen, was sie in dem Bericht erwähnen. Doch seriöse Medien erreichen eine weit gehende Objektivität.
Pressekodex
In 16 Ziffern konkretisiert der vom Deutschen Presserat zusammen mit den Presseverbänden formulierte Pressekodex die Berufsethik der Presse. Verleger, Herausgeber und Journalisten verpflichten sich zur Einhaltung dieser "Publizistischen Grundsätze und dokumentieren so ihre Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit. Verstöße gegen den Pressekodex können beim Presserat angezeigt werden, der Rügen oder Hinweise an die Verlage ausspricht, wenn er die Beschwerde als begründet ansieht.
Printmedien
Neudeutscher Sammelbegriff für alle gedruckten Medien (im Gegensatz zu den "elektronischen Medien).
PR-Richtlinien
Tageszeitungen genießen den Ruf, das glaubwürdigste Medium zu sein. Damit der Leser sich auf das verlassen kann, was seine Zeitung veröffentlicht, vermeidet die Redaktion werbende Be-richterstattung. Werbung gehört in den Anzeigenteil. Da Wer-bung in zunehmendem Maß in Form von "Public Relations" (PR) mit Informationen vermischt ist (PR-Beiträge von Firmen, Ver-bänden oder Institutionen) gibt sich die Redaktion Richtlinien, wie mit solchen PR-Beiträgen umgegangen wird.
Schusterjunge
Fachbegriff aus der Setzerei alter Prägung: Wenn die erste Zeile eines neuen Absatzes am Ende der Spalte steht, sprachen die Setzer von Schusterjungen, die auch heute noch nach Möglichkeit vermieden werden sollen.
Supplement
Eine Beilage, die der Verlag als Ergänzung zum Hauptblatt einlegt (zum Beispiel Fernsehprogramm).
Umbruch
So nannten die Setzer früher die Zusammenstellung einer Seite aus den verschiedenen Artikeln. Heute sagt man dazu Layout (das am Redaktions-PC gemacht wird).
Verlagsbeilage
In sich abgeschlossene Beilage zu speziellen Themen (zum Beispiel Reise, Bauen usw.), die neben den redaktionellen Informationen zum Thema auch Anzeigen enthalten.
ZAW
Zentralausschuss der deutschen Werbewirtschaft. Zwischen dem ZAW und den Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern gibt es eine Vereinbarung, wie mit PR umzugehen ist.