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Unsere AGB


Hier können Sie unsere gesamten AGB einsehen, speichern oder ausdrucken.

Wählen Sie zwischen:

AGB für Abonnementverträge

AGB für Anzeigen und Fremdbeilagen

AGB für die Nutzung von E-Paper

AGB für das Werbegeschäft in Online-Medien

AGB für Ticketverkauf

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Abonnementverträge

§ 1 Abonnementsvertrag

Der Vertrag über den regelmäßigen Bezug des Badischen Tagblatts (Abonnementsvertrag) kommt durch die Bestellung des Beziehers und durch die Bestätigung des Verlages zustande. Die Aufnahme der Lieferung gilt als Bestätigung.

§ 2 Vertragsdauer

a) Der Vertrag endet bei befristeten Abonnements mit Ablauf, im Übrigen durch Kündigung. Verträge mit Mindestbezugsdauer werden nach deren Ablauf als unbefristete Abonnements weitergeführt.

b) Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Monatsende. Verspätete Kündigungen werden zum nächsten Kündigungstermin berücksichtigt.

c) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 3 Zahlung

a) Die Abonnementspreise enthalten die jeweiligen Zustell- oder Versandgebühren und die jeweils gültige Mehrwertsteuer.

b) Der Abonnementspreis ist monatlich bis zum 5. eines jeden Kalendermonats im Voraus fällig. Eine gesonderte Rechnung wird nicht erstellt.

§ 4 Zahlungsverzug

a) Bei Zahlungsverzug des Abonnenten kann der Verlag die Lieferung der Zeitung einstellen.

b) Der Verzugszins beträgt 5% über dem Bundesbankdiskontsatz. Beide Seiten können einen höheren oder niedrigeren Verzugsschaden nachweisen. Für jede Mahnung werden € 10,00 Mahnkosten berechnet. Bankspesen bei Lastschriften, die nicht eingelöst werden, gehen zu Lasten des Abonnenten.

§ 5 Zustellung

a) Die Zustellung erfolgt in der Regel durch Zeitungszusteller. Dafür ist eine leichte Ablagemöglichkeit bereitzustellen. Wenn dies vom Abonnenten anders gewünscht wird oder dem Verlag nicht möglich oder nicht zumutbar ist, erfolgt die Lieferung durch die Post. Abholabonnements sind möglich. Der Abonnent kann mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende die Wahl der Bezugsart ändern.

b) Außer bei Postbezug hat der Abonnent Anspruch auf Zustellung der Zeitung am Erscheinungstag ohne Zusicherung einer Uhrzeit.

c) Mängel der Zustellung sind unverzüglich und schriftlich anzuzeigen. Verspätete Reklamationen werden nicht anerkannt.

§ 6 Änderungen und Nachsendungen

a) Änderungen der Zustelladresse und der Zeitungsausgabe sind schriftlich mit einer Frist von einer Woche möglich. Änderungen der Zahlungsweise und Kontoänderung sind mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende möglich.

b) Der Kunde kann mit einer Frist von einer Woche um Unterbrechung des Zeitungsbezuges bitten. Eine Gutschrift wird nur für mindestens sechs zusammenhängende Liefertage gewährt, anteilig vom jeweiligen Monatsbezugspreis. Etwaige Guthaben werden automatisch verrechnet oder zurückgezahlt.

c) Nachsendungen erfolgen auf Gefahr des Abonnenten; er trägt auch die Zusatzkosten.

d) Nicht befristete Bezugsunterbrechungen enden längstens nach drei Monaten.

§ 7 Lieferstörungen

Bei höherer Gewalt (z. B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Störungen im Zustellbereich usw.) besteht kein Anspruch auf Lieferung der Zeitung, kein Anspruch auf Gutschrift des Abonnementspreises und kein Anspruch auf Schadenersatz.

§ 8 Preisänderungen

Preisänderungen werden in der Zeitung an gut lesbarer Stelle als redaktionelle Mitteilung veröffentlicht und gelten, falls der Abonnent nicht binnen einer Woche widerspricht.

§ 9 Vertragsänderung

Änderungen der Lieferbedingungen werden in der Zeitung an gut lesbarer Stelle als redaktionelle Mitteilung veröffentlicht und gelten, falls der Abonnent nicht binnen einer Woche widerspricht.

§ 10 Haftung des Verlages

Der Verlag haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§ 11 Übertragung des Vertrages

Der Verlag ist berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf die Firmen Greiserdruck GmbH & Co. KG, Rastatt, oder Ertl & Richters Druckereibetriebsgesellschaft mbH & Co. Multimedia KG, Baden-Baden, zu übertragen. Wird der Vertrag auf ein anderes als die genannten Unternehmen übertragen, so kann der Abonnent binnen einer Woche schriftlich mit sofortiger Wirkung kündigen, spätere Kündigungen sind unwirksam.

§ 12 Schlussvorschriften

a) Der Auftraggeber stimmt zu, dass seine Daten im Rahmen des Vertragszweckes mittels EDV bearbeitet und gespeichert werden.

b) Erfüllungsort für beide Parteien ist Baden-Baden. Bei Verträgen mit Vollkaufleuten oder Gleichgestellten ist Baden-Baden der beiderseitige Gerichtsstand.

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